Kurtaxe
Im Seebad Lubmin wird eine Kurabgabe laut gültiger Satzung der Gemeinde Lubmin erhoben. Die Kurabgabe ist ganzjährig nach Anzahl der Aufenthaltstage zu zahlen.
Die Kurabgabe beträgt bei Kurabgabepflichtigen, die
- im Erhebungsgebiet keine Unterkunft nehmen (Tageskurtaxe)
a.) in der Zeit vom 1.Mai bis 30. September eines Jahres
für jede Person über 18 Jahre 1,70 €
für jedes Kind von 6 - 18 Jahre 0,85 €
b.) in der Zeit vom 1. Oktober bi 31. Dezember und 1. Januar bis 30. April eines Jahres wird keine Kurabgabe erhoben
-im Erhebungsgebiet eine Unterkunft nehmen
a.) in der Zeit vom 1. Mai bis 30. September
für jede Person über 18 Jahre 1,60 €
für jedes Kind von 6 - 18 Jahre 0,80 €
b.) in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. Dezember und vom 1. Januar bis 30. April eines Jahres
für jede Person über 18 Jahre 0,90 €
für jedes Kind von 6 - 18 Jahre 0,50 €
Die Jahreskurabgabe beträgt im Erhebungsgebiet
für jede Person über 18 Jahre 45,00 €
für jedes Kind von 6 - 18 Jahre 22,50 €
Bei der Berechnung der Kurabgabe gelten An- und Abreisetag zusammen als ein Tag.
Ermäßigungen
Die Kurabgabe wird höchstens 28 Tage im Jahr erhoben. Dies gilt auch bei mehreren Aufenthalten.
Personen in behördlich anerkannten gemeinnützigen (sozialen) Einrichtungen, z.B. Heimvolkshochschulen oder Gartensparte zahlen für die Kurabgabe 0,30 € pro Tag in der Zeit vom 1. Mai bis 30. September des Jahres.
Schwerbeschädigte, die eine Behinderung von 70% und mehr nachweisen, zahlen eine ermäßigte Kurabgabe in Höhe von 0,80 € vom 1. Mai bis 30. September (LESEFASSUNG KURABGABENSATZUNG GEMEINDE LUBMIN SEITE 3 VON 5) eines Jahres sowie in Höhe von 0,50 € vom 1. Oktober bis 31. Dezember und 1. Januar bis 30. April eines Jahres.
Alters- und Invalidenrentner, Schüler, Lehrlinge, Studenten und Erwerbslose zahlen eine ermäßigte Kurabgabe in Höhe von 0,80 € vom 1. Mai bis 31. September eines Jahres sowie in Höhe von 0,50 € vom 1. Oktober bis 31. Dezember und 1. Januar bis 30. April eines Jahres gegen Vorlage eines geeigneten Nachweises.
Befreiung von der Kurabgabe
Von der Zahlung der Kurabgabe sind befreit:
Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres (LESEFASSUNG KURABGABENSATZUNG GEMEINDE LUBMIN SEITE 2 VON 5).
Begleitpersonen von Schwerbehinderten und Schwerbeschädigte, die ausweislich amtlicher Unterlagen auf ständige Begleitung angewiesen sind.
das dritte und jedes weitere Kind eines Familienhaushaltes.
Personen, die sich ausschließlich zu anderen als zu Kur- und Erholungszwecken im Erhebungsgebiet aufhalten, insbesondere zum Besuch einer Unterrichtseinrichtung zur Ausbildung für einen Beruf, zur Ausübung eines Berufes, eines Gewerbes oder zum Besuch bei Verwandten ohne Zahlung eines Entgeltes.
Teilnehmer an den von der Kurverwaltung anerkannten Tagungen, Kongressen und Lehrgängen für die Dauer der Veranstaltung.
Personen, die der Zweitwohnungssteuer unterliegen. Die Befreiung von der Zahlung der Kurabgabe ist von dem Berechtigten nachweisbar vorzulegen.
Kurabgabensatzung - Lesefassung
Die Kurabgabe zahlen Sie in der Kurverwaltung des Seebades Lubmin. Sie erhalten Ihre Kurkarten und eine Bescheinigung für Ihren Vermieter.
Die Vorteile der Kurkarte:
kostenlose Strandbenutzung im Gebiet des Seebades Lubmin, bewachter Strand im gekennzeichneten Abschnitt, Strandreinigung, kostenfreie Nutzung der öffentlichen Toiletten, regelmäßige Überwachung der Badewasserqualität
Pflege von Grünflächen und der Strandpromenade sowie Instandhaltung und Reinigung öffentlicher Einrichtungen und Plätze, kostenlose Hundetütenspender im Ort
kostenlose Ausleihe von Medien in der Bibliothek, Nutzung des Kinderspielezimmers "Knirpsentreff" sowie Besichtigung der Waggons der Kleinbahn Greifswald-Wolgast
10% Ermäßigung auf Souvenirs der Kurverwaltung, kostenlose Serviceinformationen und Infomaterial
kostenfreie Veranstaltungen der Kurverwaltung Lubmin sowie Saisoneröffnung, Sommerfest, Sandburgenbauwettbewerb u.v.m., kostenloser Veranstaltungsplan in der Kurverwaltung
kostenloser E-Card-Service mit Motiven und kostenfreie Computernutzung mit Internet dienstags und donnerstags von 17.00 - 19.00 Uhr, Lubminer Computer Club e.V., Freester Straße 40
einmalige Ermäßigung des Eintrittspreises im Freizeitbad Greifswald mit Gästekarte*
10% Ermäßigung bei Vorlage der Kurkarte auf alle Fischbrötchen bei "Matjes & Co", direkt an der Lubminer Seebrücke
2 für 1 Angebot beim Altstadtrundgang durch Greifswald von Mai bis Oktober, los geht's um 11.00 Uhr an der Greifswald-Information am Markt
10% Rabatt auf den Einkauf bei der Räucherei Thurow in Freest von Juni bis September
5,00 € Rabatt auf die Buchung eines Kurses bei der Ostsee-Kiteschule Lubmin
*Die Gästekarten für das Freizeitbad Greifswald sind nach Vorlage der Kurkarte in der Kurverwaltung erhältlich.
Die Kurkarte bitte vor Inanspruchnahme der jeweiligen Ermäßigung vorlegen.


