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Kurtaxe

Im Seebad Lubmin wird eine Kurabgabe laut gültiger Satzung der Gemeinde Lubmin erhoben. Die Kurabgabe ist ganzjährig nach Anzahl der Aufenthaltstage zu zahlen.

 

 

Die Kurabgabe beträgt bei Kurabgabepflichtigen,  die

- im Erhebungsgebiet keine Unterkunft nehmen (Tageskurtaxe)

a.) in der Zeit vom 01. Mai bis 30. September eines Jahres:

  1. für jede Person über 18 Jahre   1,59 € Netto 1,70 € Brutto
  2. für jedes Kind von 6 – 18 Jahre 0,79 € Netto 0,85 € Brutto

b.) in der Zeit vom 01. Oktober bis 31. Dezember und 01. Januar bis 30. April eines Jahres wird keine Kurabgabe erhoben

- im Erhebungsgebiet eine Unterkunft nehmen

a) in der Zeit vom 01. Mai bis 30. September eines Jahres:

  1.  für jede Person über 18 Jahre   1,50 € Netto 1,60 € Brutto
  2.  für jedes Kind von 6 – 18 Jahre 0,75 € Netto 0,80 € Brutto

b.) in der Zeit vom 01. Oktober bis 31. Dezember und 01. Januar bis 30. April eines Jahres

  1. für jede Person über 18 Jahre   0,84 € Netto 0,90 € Brutto
  2. für jedes Kind von 6 – 18 Jahre 0,47 € Netto 0,50 € Brutto

 

Die Jahreskurabgabe beträgt im Erhebungsgebiet

  1. für jede Person über 18 Jahre      42,05 € Netto 45,00 € Brutto
  2. für jede Person von 6 – 18 Jahre 21,02 € Netto 22,50 € Brutto

Bei der Berechnung der Kurabgabe gelten An- und Abreisetag zusammen als ein Tag.

 

 

Ermäßigungen

  1. Die Kurabgabe wird für höchstens 28 Tage im Jahr pro Gast erhoben. Dies gilt auch bei mehreren Aufenthalten.
  2. Personen in behördlich anerkannten gemeinnützigen (sozialen) Einrichtungen, z.B. Heimvolkshochschule oder Gartensparte zahlen für die Kurabgabe 0,30 € pro Tag in der Zeit vom 01. Mai bis 30. September des Jahres
  3. Schwerbeschädigte, die eine Behinderung von 70 % und mehr nachweisen, zahlen eine ermäßigte Kurabgabe in Höhe von 0,80 € Brutto vom 01. Mai bis 30. September (LESEFASSUNG KURABGABENSATZUNG GEMEINDE LUBMIN SEITE 3 VON 5) eines Jahres sowie in Höhe von 0,50 € Brutto vom 01. Oktober bis 31. Dezember und 01. Januar bis 30. April eines Jahres.
  4. ) Alters- & Invalidenrentner, Schüler, Lehrlinge, Studenten und Erwerbslose zahlen eine ermäßigte Kurabgabe in Höhe von 0,80 € Brutto vom 01. Mai bis 30. September eines Jahres sowie in Höhe von 0,50 € Brutto vom 01. Oktober bis 31. Dezember und 01. Januar bis 30. April eines Jahres gegen Vorlage eines geeigneten Nachweises.

 

 

Befreiung von der Kurabgabe

 

Von der Zahlung der Kurabgabe sind befreit:

  1. Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres (LESEFASSUNG KURABGABENSATZUNG GEMEINDE LUBMIN SEITE 2 VON 5)
  2. Begleitpersonen von Schwerbehinderten und Schwerbeschädigte, die ausweislich amtlicher Unterlagen auf ständige Begleitung angewiesen sind
  3. das dritte und jedes weitere anwesende Kind eines Familienhaushaltes
  4. Personen, die sich ausschließlich zu anderen als zu Kur- und Erholungszwecken im Erhebungsgebiet aufhalten, insbesondere zum Besuch einer Unterrichtseinrichtung zur Ausbildung für einen Beruf, zur Ausübung eines Berufes, eines Gewerbes oder zum Besuch bei Verwandten ohne Zahlung eines Entgeltes
  5. Teilnehmer an den von der Kurverwaltung anerkannten Tagungen, Kongressen und Lehrgängen für die Dauer der Veranstaltung
  6. Personen, die der Zweitwohnungssteuer unterliegen. Die Befreiung von der Zahlung der Kurabgabe ist von dem Berechtigten nachweisbar vorzulegen.

 

 

Lesefassung-Kurabgabesatzung

Kurtaxe

Die Kurabgabe zahlen Sie in der Kurverwaltung des Seebades Lubmin. Sie erhalten Ihre Kurkarten und eine Bescheinigung für Ihren Vermieter. 

 

Die Vorteile der Kurkarte: 

  • Strandbenutzung im Gebiet des Seebades Lubmin, bewachter Strand im gekennzeichneten Abschnitt, Strandreinigung, kostenfreie Nutzung der öffentlichen Toiletten
  • Pflege von Grünflächen und der Strandpromenade, Müllentsorgung an  öffentlichen Plätzen sowie Instandhaltung der Spielplätze
  • kostenlose Ausleihe von Medien in der Bibliothek, Nutzung des   Knirpsentreffs sowie Besichtigung der Kleinbahnwaggons
  • freier Eintritt zu den Veranstaltungen und Konzerten der Kurverwaltung im Kurpark und auf dem Seebrückenvorplatz
  • 10% Ermäßigung auf Souvenirs der Kurverwaltung
  • Kostenloser E-Card-Service des Lubminer Computer Club e.V., Freester Straße 40, dienstags & donnerstags 17:00 bis 19:30 Uhr
  • 10 % Ermäßigung bei Vorlage der Kurkarte auf alle Fischbrötchen bei "Matjes & Co"/direkt an der Lubminer Seebrücke
  • 10% Rabatt auf Ihren Einkauf in der Marina Kröslin GmbH im BALTIC SEA RESORT Kröslin
  • einmalige Ermäßigung des Eintrittspreises im Freizeitbad Greifswald mit Gästekarte

  • 10 % Nachlass auf den Einkauf bei der Räucherei Thurow in Freest
  • 5,- € Rabatt auf die Buchung eines Kurses bei der Ostsee-Kiteschule Lubmin
  • 5,- € Rabatt auf den Tagespreis für ein Hardboard oder Inflatable SUP Board  bei der SUP Station Lubmin

Die Gästekarten für das Freizeitbad Greifswald sind nach Vorlage der Kurkarte in der Touristinformation erhältlich.

Die Kurkarte bitte vor Inanspruchnahme der jeweiligen Ermäßigung vorlegen.