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Öffentlichkeitsinformation 12/2022

16. 06. 2022

Keine Schaffung privater Parkplätze im öffentlichen Verkehrsraum der Gemeinde Seebad Lubmin

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

die Gemeindevertretung der Gemeinde Seebad Lubmin hat in ihrer Sitzung am 15.06.2002 den Beschluss gefasst, im öffentlichen Verkehrsraum der Ortslage Lubmin keine Parkplätze zur privaten Nutzung zur Verfügung zu stellen.

 

Hintergrund des Beschlusses der Gemeindevertretung sind wiederholt eingehende Anträge und Anfragen im Amt Lubmin auf Erteilung von Ausnahmerlaubnissen, insbesondere von Grundstückseigentümern, zur dauerhaften privaten Nutzung von Parkflächen außerhalb ihrer Grundstücke.

 

Unter den Aspekten der Gleichbehandlung aller privaten Grundstückseigentümer, der Gewährleistung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs im gesamten Ort und der notwendigen Vorhaltung öffentlich nutzbarer Parkplätze in angemessener Zahl war der o. g. Beschluss nach sorgfältiger Abwägung aller Belange zu fassen.

 

Es gilt der allgemeine Grundsatz, dass jeder Grundstückseigentümer auf seinem Grundstück ausreichend Parkmöglichkeiten, entsprechend der beabsichtigten und ausgeübten Nutzung des Grundstückes, schaffen soll. Ist dies nicht möglich, können die öffentlichen gebührenpflichtigen oder gebührenfreien Parkmöglichkeiten im Ort genutzt werden.

 

Bild zur Meldung: Öffentlichkeitsinformation 12/2022