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Gemeinde Seebad Lubmin - Öffentlichkeitsinformation 04/2022

Lubmin, den 01. 02. 2022

Von Axel Vogt/Bürgermeister Gemeinde Seebad Lubmin

Veröffentlicht am 31.01.2022

 

Verlängerung der Anordnung der 3 G Regel für die Benutzung der Kurverwaltung und der Bibliothek des Seebadzentrums Lubmin und weitere Regelungen

 

Räume der Kurverwaltung und der Bibliothek

Weiterhin gilt für den Publikumsverkehr in der Kurverwaltung und der Bibliothek im Seebadzentrum Lubmin, Freester Straße 8-9 in 17509 Lubmin die sog. 3G-Regel.

 

1.

Was bedeutet das: Die sogenannte 3G-Regel steht für „geimpft, genesen oder getestet“. Wer nicht vollständig geimpft ist oder nicht als genesen gilt, muss entweder einen negativen Antigen-Schnelltest (maximal 24 Stunden alt) oder einen negativen PCR-Test (maximal 48 Stunden alt) vorlegen, um Zugang zum Gebäude zu erhalten. Bei einer Booster-Impfung entfällt die Testvorlage.

2.

Den Personen, die die entsprechenden Nachweise über Impfung, Genesung oder Testung nicht erbringen, ist der Zutritt zum Gebäude zu verwehren. Die Mitarbeiterinnen der Kurverwaltung können diese Nachweise zur Einsicht verlangen. Sie üben in Vertretung des Bürgermeisters generell das Hausrecht über alle Räume des Seebadzentrums aus.

3.

Die 3G-Regel gilt auch für alle Sitzungen der Ausschüsse und der Gemeindevertretung. Der jeweilige Vorsitzende des tagenden Gremiums übt das Hausrecht aus, dies auch gegenüber geladenen Gästen und Zuschauenden.

4.

Die Kurverwaltung und die Bibliothek haben folgende Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr.

In der Zeit vom 07.02. bis zum 11.02. und vom 14.02. bis zum 18.02.2022

öffnet die Kurverwaltung zusätzlich von 13:00 bis 15:00 Uhr.

(Winterschulferien M-V)

5.

Es besteht in allen Räumen des Seebadzentrums die Pflicht zum Tragen einer medizinischen oder FFP2 Maske.

 

Veranstaltungsräume im Saalgebäude

6.

Die Veranstaltungsräume des Seebadzentrums können ab sofort wieder für Veranstaltungen genutzt werden – mit Ausnahme privater Feiern.

Für die Veranstaltungen gilt die 2G+ Regel. Geimpfte und genesene Personen haben Zutritt, wenn sie zudem einen negativen Schnelltest (nicht älter als 24 h) oder einen negativen PCR Test (nicht älter als 48 h) vorlegen. Personen mit einer Booster-Impfung müssen keinen Test vorlegen. Die Übungsleiter prüfen die Nachweise und sorgen für die Einhaltung der geltenden Regeln (z. B. die Abstandsregel, Desinfektion, Lüften etc.) in eigener Verantwortung.

7.

Die vorstehenden Anordnungen werden vorerst bis zum Ablauf des 28. Februar 2022 befristet.

8.

Vorläufig wird keine Sprechstunde des Bürgermeisters durchgeführt. Etwaige Anliegen bitte ich schriftlich oder elektronisch über das Amt Lubmin einzureichen.

Die Vereinbarung individueller Gesprächstermine aus wichtigem Grund bleibt weiterhin möglich. Bitte hinterlassen Sie dafür Ihren Namen, Ihre Erreichbarkeit und das Gesprächsthema unter Telefon 22011 oder per E-Mail .

 

Im Hinblick auf die aktuelle Corona-Lage sowie bundes- und landesgesetzliche Vorschriften bitte ich um Verständnis und Einsicht!

Vorstehende Anordnungen können je nach Sach- und Rechtslage auch kurzfristig verändert werden. Bitte informieren Sie sich darüber durch:

die Internetseite der Kurverwaltung (www.lubmin.de)

die Schautafeln in der Gemeinde

den Lubmin-Kanal des TGV

die Internetseite des Amtes Lubmin (www.amtlubmin.de)

 

Axel Vogt/Bürgermeister