Gemeinde Seebad Lubmin - Öffentlichkeitsinformation 12/2021

Lubmin, den 19. 11. 2021

Von Axel Vogt/Bürgermeister Gemeinde Seebad Lubmin

Veröffentlicht am 18.11.2021

 

Anordnung der 3 G Regel für die Benutzung aller Räume des Seebadzentrums Lubmin und weitere Regelungen

 

1.

Beginnend am Montag, dem 22.11.2021, gilt für alle Räume in den Gebäuden des Seebadzentrums Lubmin, Freester Straße 8-9 in 17509 Lubmin die sog. 3G-Regel. Was bedeutet das: Die sogenannte 3G-Regel steht für „geimpft, genesen oder getestet“. Wer nicht vollständig geimpft ist oder nicht als genesen gilt, muss entweder einen negativen Antigen-Schnelltest (maximal 24 Stunden alt) oder einen negativen PCR-Test (maximal 48 Stunden alt) vorlegen, um Zugang zu erhalten (Quelle: Bundesgesundheitsministerium).

2.

Den Personen, die die entsprechenden Nachweise über Impfung, Genesung oder Testung nicht erbringen, ist der Zutritt zum jeweiligen Gebäude zu verwehren. Der jeweilige Veranstaltungs- oder Versammlungsleiter kontrolliert dies und übt damit das Hausrecht über die gemeindlichen Räume aus. Die Mitarbeiterinnen der Kurverwaltung können diese Nachweise zur Einsicht verlangen. Auch sie üben in Vertretung des Bürgermeisters generell das Hausrecht über alle Räume des Seebadzentrums aus.

3.

Die 3G-Regel gilt ab dem 22.11.2021 auch für alle Sitzungen der Ausschüsse und der Gemeindevertretung. Der jeweilige Vorsitzende des tagenden Gremiums übt das Hausrecht aus, dies auch gegenüber geladenen Gästen und Zuschauenden.

4.

Die Anordnungen werden vorerst bis zum Ablauf des 31.12.2021 befristet.

5.

Im Kalenderjahr 2021 wird keine Sprechstunde des Bürgermeisters mehr durchgeführt. Etwaige Anliegen bitte ich schriftlich oder elektronisch über das Amt Lubmin einzureichen. Die Vereinbarung individueller Gesprächstermine bleibt weiterhin möglich.

Im Hinblick auf die rasante Corona-Entwicklung bitte ich um Verständnis und Einsicht!

Axel Vogt/Bürgermeister