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Gemeinde Seebad Lubmin informiert über den Winterdienst

Lubmin, den 06.​02.​2026

Gemeinde Seebad Lubmin

Der Bürgermeister

 

Regelung zur Durchführung des Winterdienstes f.f.

 

Höchste Priorität: verkehrswichtige Straßen, Wege und Plätze, Hauptverkehrs- und Durchgangsstraßen, Straßen des ÖPNV, Schulbusse, medizinische und andere Versorgungseinrichtungen, Feuerwehr und Löschwasserstellen, Schule, Kindergarten, Senioren- und Pflegeheime, Notparkplätze, Gemeindeverwaltung

 

Rote Plankennzeichnung: Vertrag mit Dienstleistungsunternehmen

Grüne Plankennzeichnung: Räum- und Streufahrzeuge der Gemeinde

 

Dringlichkeitsstufe 2:

Verbindungs- und Stichstraßen, größere Wohnbebauung, Gewerbe und andere touristische Einrichtungen mit Winteröffnungszeiten, öffentliche Parkplätze in angemessenem Umfang, Heimvolkshochschule

ohne Plankennzeichnung Räum- und Streufahrzeuge der Gemeinde

 

Dringlichkeitsstufe 3: 

Hier erfolgt kein bzw. nachgeordneter Winterdienst: Kurpark, Seebrücke mit Vorplatz und Promenade, Spiel- und Sportplätze, andere Park- und Erholungseinrichtungen sowie Nebenanlagen, Feld- und Waldwege ohne Wohnbebauung, Strandzugänge, Platz am Seebadzentrum.

 

Verkehrsberuhigte Bereiche/Anlieger:

ohne Plankennzeichnung

In diesen Zonen erfolgt der Winterdienst durch die Gemeinde nur dort, wo Grundstücke der Gemeinde anliegen. Im Übrigen erfolgt der Winterdienst durch die Straßenanlieger (Gehwege bzw. halbe Breite verkehrsberuhigter Straßen). Auf die geltende Straßenreinigungssatzung (einsehbar im Amt bzw. auf der Webseite des Amtes Lubmin) wird hingewiesen. 

 

Seebad Lubmin im Januar 2026

gez. Axel Vogt/Bürgermeister

 

 Winterdienst 

 

 

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