Gemeinde Seebad Lubmin informiert über den Winterdienst
Gemeinde Seebad Lubmin
Der Bürgermeister
Regelung zur Durchführung des Winterdienstes f.f.
Höchste Priorität: verkehrswichtige Straßen, Wege und Plätze, Hauptverkehrs- und Durchgangsstraßen, Straßen des ÖPNV, Schulbusse, medizinische und andere Versorgungseinrichtungen, Feuerwehr und Löschwasserstellen, Schule, Kindergarten, Senioren- und Pflegeheime, Notparkplätze, Gemeindeverwaltung
Rote Plankennzeichnung: Vertrag mit Dienstleistungsunternehmen
Grüne Plankennzeichnung: Räum- und Streufahrzeuge der Gemeinde
Dringlichkeitsstufe 2:
Verbindungs- und Stichstraßen, größere Wohnbebauung, Gewerbe und andere touristische Einrichtungen mit Winteröffnungszeiten, öffentliche Parkplätze in angemessenem Umfang, Heimvolkshochschule
ohne Plankennzeichnung Räum- und Streufahrzeuge der Gemeinde
Dringlichkeitsstufe 3:
Hier erfolgt kein bzw. nachgeordneter Winterdienst: Kurpark, Seebrücke mit Vorplatz und Promenade, Spiel- und Sportplätze, andere Park- und Erholungseinrichtungen sowie Nebenanlagen, Feld- und Waldwege ohne Wohnbebauung, Strandzugänge, Platz am Seebadzentrum.
Verkehrsberuhigte Bereiche/Anlieger:
ohne Plankennzeichnung
In diesen Zonen erfolgt der Winterdienst durch die Gemeinde nur dort, wo Grundstücke der Gemeinde anliegen. Im Übrigen erfolgt der Winterdienst durch die Straßenanlieger (Gehwege bzw. halbe Breite verkehrsberuhigter Straßen). Auf die geltende Straßenreinigungssatzung (einsehbar im Amt bzw. auf der Webseite des Amtes Lubmin) wird hingewiesen.
Seebad Lubmin im Januar 2026
gez. Axel Vogt/Bürgermeister
Bild zur Meldung: Gemeinde Seebad Lubmin informiert über den Winterdienst


