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Öffentlichkeitsinformation 02/2026

Lubmin, den 06.​02.​2026

Gemeinde Seebad Lubmin

Axel Vogt Bürgermeister Gemeinde Seebad Lubmin

veröffentlicht am 06.02.2026

 

Begrenzter Einsatz von Streusalz in der Gemeinde Seebad Lubmin ab sofort erlaubt!

 

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

 

im Hinblick auf die extreme Wetterlage mit gefährlicher Eisglätte auf unseren Straßen und Wegen gestatte ich per Eilentscheidung im Benehmen mit dem Ordnungsamt des Amtes Lubmin den Einsatz von handelsüblichem Streusalz zur Abstumpfung der Wege und Straßen.

 

Der Einsatz von Streusalz ist aktuell notwendig und verhältnismäßig, damit unsere Bürgerinnen und Bürger ihrer satzungsgemäßen Winterdienstpflicht nachkommen können. Er dient vor allem dem Schutz der Gesundheit und der Vermeidung von Glätteunfällen mit Personen und Sachschäden im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht. 

 

Der Gebrauch des Streusalzes ist vorerst bis zum Ablauf des 09. Februar 2026 erlaubt.

 

Die entsprechende Bestimmung in der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Lubmin zum Verbot des Salzeinsatzes wird bis dahin außer Kraft gesetzt.

 

  • Bitte setzen Sie das Streusalz nur dort ein, wo eine Gefahrenlage aufgrund der Eisglätte vorliegt und wenn andere abstumpfende Mittel nicht zum Erfolg führen, denn Streusalz schädigt die Natur!

  • Bitte vermeiden Sie, solange die Gefahrenlage besteht, unnötiges Gehen auf glatten Straßen und Wegen.

  • Bitte helfen Sie auch Ihren Nachbarn, wo immer Hilfe gebraucht wird!

 

Ihr Axel Vogt

Bürgermeister

 

Bild zur Meldung: Öffentlichkeitsinformation 02/2026