Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
 

Vereinszuwendungen im Haushaltsjahr 2025

28. 03. 2025

Gemeinde Seebad Lubmin

Der Bürgermeister

 

 

 

 

 

 

 

 

An die Vorsitzenden der

Vereine, Organisationen, Gruppen

im Seebad Lubmin

 

Vereinszuwendungen im Haushaltsjahr 2025

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

auch im Jahr 2025 hat die Gemeinde Seebad Lubmin Haushaltsmittel zur Unterstützung Ihrer ehrenamtlichen Arbeit geplant.

Sie alle leisten Jahr für Jahr einen wichtigen Beitrag zur Stärkung unserer Gesellschaft, insbesondere zur Förderung unseres Gemeinschaftslebens.

 

Die Mitglieder des Sozialausschusses haben die Voraussetzungen für Antragstellung und Zuwendungen präzisiert. Ich bitte um Beachtung der folgenden Hinweise:

 

  1. Aus den Anträgen müssen die konkrete Verwendung und die dafür benötigten Finanzmittel der Höhe nach hervorgehen. Die Antragstellung selbst ist formlos.

  2. Mit Einreichung des Antrages entsteht kein Rechtsanspruch auf eine Zuwendung bzw. eine bestimmte Zuwendungshöhe.

  3. Berücksichtigung bei der Auswahl der Zuwendungen finden vorrangig Vereine bzw. Organisationen, die im Seebad Lubmin ihren Vereinssitz haben oder im Seebad Lubmin in größerem gemeinnützigem Umfang tätig sind.

  4. Über die Anträge entscheiden die Mitglieder des Sozialausschusses mit späterer Bestätigung durch die Gemeindevertretung.

  5. Über die dann erhaltene Zuwendung wird in einem gemeinsamen Termin mit dem Sozialausschuss (voraussichtlich im Herbst des Jahres) berichtet.

 

Bitte reichen Sie schriftliche Anträge bis zum 25. April 2025 über das Amt Lubmin oder das Büro des Bürgermeisters in der Kurverwaltung ein.

 

Mit freundlichen Grüßen                                                                              

 

gez. Axel Vogt                                   gez. Jürgen Hermann

Bürgermeister                                     Vorsitzender der Sozialausschusses

 

Bild zur Meldung: Vereinszuwendungen im Haushaltsjahr 2025