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Ostseeland

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Zimmervermittlung

Die vom Gast veranlasste und vom Beherbergungsbetrieb vorgenommene Zimmer reservierung begründet zwischen beiden Parteien ein Vertragsverhältnis, den sogenannten Beherbergungsvertrag. Dieser ist von beiden Vertragspartnern einzuhalten.

Auszug aus dem Beherbergungsvertrag:
  1. Der Gast aufnahmevertrag gilt als geschlossen, wenn die Reservierung eines Zimmers oder einer Ferienwohnung vm Gast bestellt udn vom Vermieter bestätigt wurde - schriftlich als auch mündlich. Der Gastaufnahmevertrag verpflichtet Gast und Vermieter zur Einhaltung.
  2. Der Vermieter verpflichtet sich, dem Gast das Zimmer oder die ferienwohnung in einwandfreier Beschaffenheit nach gesetzlichen Vorschriften oder marktüblichen Gepflogenheiten zur Verfügung zu stellen.
  3. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme des Zimmers oder der Ferienwohnung dem Gast eine andere Unterkunft zu beschaffen oder Schadenersatz zu leisten.
  4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei der Übernachtung 20% des Übernchtungspreises, bei der Pensionsvereinbarung 40% des Pensionspreises.
  5. Der Vermieter ist nach Treu udn Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Quartiere anderweitig zu vergeben, um Ausfälle so gering wie möglich zu halten. Bis zur anderweitigen Vergabe hat der Gast für die Dauer des Vertrages den errechneten Betrag nach Ziffer 4 zu zahlen.
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